Es kann vorkommen, dass durch höhere Gewalt (witterungsbedingte Qualitätsmängel, Baustellen, zugeparkte Standorte etc.) der Zugang und somit die Plakatierung der Fläche nicht möglich ist.
In diesem Fall werden wir uns für eine Erstattung der ausgefallenen Tage bei den Anbietern für Sie einsetzen. Die angefallenen Produktionskosten sind nicht erstattungsfähig, da die Plakate bereits produziert worden sind.
Wenn Sie feststellen, dass die erbrachte Leistung nicht wie vereinbart ist, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Geben Sie dabei den genauen Standort, den Zeitpunkt der Feststellung und unterstützende Nachweise (z.B. Fotos) an.
Beschädigungen durch Dritte und Vandalismus sind nicht reklamationsfähig.